Was ist die Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die von den Pflegekassen übernommen wird, um die Pflegeperson zu entlasten. Wenn Angehörige, Verwandte oder Freunde aus verschiedenen Gründen, wie Krankheit, Urlaub oder anderen Terminen, die Pflege nicht übernehmen können, springt eine Ersatzpflegeperson ein und übernimmt die Pflege während dieser Zeit.
Die Verhinderungspflege bietet somit eine wertvolle Unterstützung und stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit der regulären Pflegeperson gut versorgt sind.
Habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, sofern dieser seit mindestens sechs Monaten besteht. Der Beginn der Pflegezeit wird dabei ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe gerechnet. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson betreut worden sein muss.
Wurde die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst und nicht durch eine Privatperson erbracht, entfällt der Anspruch auf Verhinderungspflege.
Wer übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege, unabhängig vom Pflegegrad.
Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege mit 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege zu kombinieren, sofern im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege genutzt wurde.
Das bedeutet, dass die jährlichen 1.612 Euro der Verhinderungspflege um 806 Euro aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden können, was insgesamt 2.418 Euro ergibt.
Was passiert mit nicht genutzter Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Verhinderungspflege rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren zu beantragen.
