Pflegeberatung

Wer die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunden zu Hause selbst übernimmt und dafür Pflegegeld erhält, ist nach §37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung durchführen zu lassen.

Wie oft sind Beratungsbesuche erforderlich?

PflegegradHäufigkeit des Beratungseinsatzes
Pflegegrad 1freiwillig
Pflegegrad 22x pro Jahr
Pflegegrad 32x pro Jahr
Pflegegrad 44x pro Jahr
Pflegegrad 54x pro Jahr

Wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten.

Zweck des Beratungsbesuchs:

Die Pflegeberatung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Sie bietet regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden. Die Pflegesituation wird regelmäßig beobachtet, und bei Bedarf machen wir Sie auf umfassende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam.

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich, Nicole Radoch, den Beratungsbesuch im Ennepe-Ruhr-Kreis als Hausbesuch durch.

Kontakt:

Rufen Sie uns unter 02333/ 61 000 43 an, um einen Termin zu vereinbaren. Ich stehe Ihnen gern beratend zur Verfügung und freue mich, von Ihnen zu hören.

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