1. Welche Leistungen bietet G.B.Z.Betreuung an

Die G.B.Z. Betreuung bietet Unterstützung in den Bereichen Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung. Dazu gehören Einkäufe, Arztbesuche, Freizeitgestaltung, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und vieles mehr.

2. Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird dann eine Begutachtung durchführen, um den Pflegebedarf zu ermitteln.

3. Kann ich die Leistungen des Betreuungsdienstes über die Pflegekasse abrechnen?

Ja, die Leistungen des Betreuungsdienstes der G.B.Z. können über die Pflegekasse abgerechnet werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Alternativ ist auch eine Abrechnung über die Krankenkasse möglich, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

4. Wie kann ich den Betreuungsdienst kontaktieren?

Unsere Kontakt Daten finden sie Unter dem Menüpunkt Kontakt.

5. Wie kann ich eine Haushaltshilfe anfordern?

Um eine Haushaltshilfe anzufordern, kontaktieren Sie die G.B.Z. Betreuung telefonisch oder per E-Mail. Ein Mitarbeiter wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und den Bedarf besprechen.

6. Gibt es eine Mindeststundenanzahl für Haushaltshilfen?

Ja, es gibt eine Mindeststundenanzahl, die individuell vereinbart wird, basierend auf dem Bedarf und den Anforderungen des Kunden.

7. Wie kann ich einen Termin mit einer Haushaltshilfe absagen?

Um einen Termin abzusagen, kontaktieren Sie die G.B.Z. Betreuung so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail, damit der Termin umgeplant werden kann.

8. Wer ist für die Putzutensilien verantwortlich?

In der Regel sind die Kunden für die Bereitstellung der Putzutensilien verantwortlich. Bei Bedarf die G.B.Z. Betreuung jedoch auch eigene Reinigungsmittel mitbringen.
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