Entlastungsleistungen – Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Entlastungsleistungen bieten eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Der Alltag für pflegende Angehörige kann sehr anstrengend sein, daher ist es wichtig, Entlastung zu schaffen.
Unser qualifiziertes Personal übernimmt für einige Stunden pro Woche bei Ihnen zu Hause alltägliche Aufgaben. Dies ermöglicht es, sowohl die pflegebedürftigen Personen als auch deren Angehörige zu entlasten.
Die Entlastungsleistungen können umfassen:
- Haushaltsführung
- Hilfe bei Einkäufen
- Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
Diese Leistungen tragen dazu bei, den Alltag für alle Beteiligten zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern.
Habe ich Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Ja, nach §45b SGB XI haben Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 1 besitzen und zu Hause wohnen, einen Anspruch auf 125 Euro pro Monat für Entlastungsleistungen.
Falls diese 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Pflegeleistungen umzuwidmen. Bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, sofern die Pflegeleistungen nicht voll ausgeschöpft werden.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld und bei Pflegegrad 3 auf 545 Euro Pflegegeld, zusätzlich zu der monatlichen Entlastungsleistung von 125 Euro.
Diese Leistungen tragen dazu bei, den Alltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige zu erleichtern.
Wer übernimmt die Kosten für die Entlastungsleistung?
Ab Pflegegrad 1 oder nach ärztlicher Verordnung ist die Entlastungsleistung für Sie vollkommen kostenfrei. Wir rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie keine finanziellen Belastungen entstehen.
Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?
Wenn Sie die vollen 125 Euro Entlastungsleistungen in einem Monat nicht vollständig nutzen, kann der verbleibende Betrag in den Folgemonaten des Kalenderjahres verwendet werden. Zum Beispiel, wenn Sie im November im Krankenhaus waren und nur wenig oder gar nichts vom Budget genutzt haben, steht Ihnen im Dezember ein höherer Betrag als 125 Euro zur Verfügung.
Sollte am Ende des Jahres noch Geld übrig sein, können Sie diesen Restbetrag bis Ende Juni des folgenden Kalenderjahres übertragen und nutzen.
