
Unsere Leistungen
Individuelle Lösungen für Ihr Wohlbefinden und Sicherheit
Die Leistungen sind grundsätzlich als „niederschwelliges Betreuungsangebot“
gemäß §45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI, §45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie die Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages und als „Verhinderungspflege“anerkannt und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.




Unsere Unternehmensgeschichte
Was unsere Klienten sagen
Unsere Vorteile
Warum Sie sich für G.B.Z. Betreuung entscheiden sollten
Personalisierte Betreuung
Jeder Klient erhält eine maßgeschneiderte Betreuung, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist.
Erfahrenes Team
Unser engagiertes Team bringt jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit besonderen Anforderungen mit.
Verfügbarkeit
Wir sind flexibel und bieten unsere Dienste zu Zeiten an, die Ihnen am besten passen.
Empathische Ansätze
Unsere Betreuung zeichnet sich durch Empathie und Verständnis für die Bedürfnisse unserer Klienten aus.
Vertrauliche Atmosphäre
Wir respektieren die Privatsphäre unserer Klienten und bieten eine vertrauensvolle Betreuungsumgebung.
Zufriedenheit garantiert
Die Zufriedenheit unserer Klienten hat bei uns höchste Priorität und wir arbeiten hart daran, dies zu gewährleisten.
Unser engagiertes Team
Lernen Sie die Menschen hinter G.B.Z.Betreuung kennen

Nicole Radoch
Geschäftsführerin

Sabrina Hillenbrandt
Bereichsleitung Wetter